Berufsunfähigkeit Versorgungswerk Ärzte Westfalen-Lippe

Das Wichtigste in Kürze:

In Deutschland werden jährlich etwa 400.000 Menschen berufsunfähig, und die Zahl derer, die aufgrund psychischer Erkrankungen aus dem Berufsleben ausscheiden, steigt dabei alarmierend. Ärzte sind auch durch ihre anspruchsvolle Tätigkeit oft einem erhöhten Risiko ausgesetzt, denn wenn die Konzentrationsfähigkeit eingeschränkt ist, dann können sich viele Routineaufgaben plötzlich sehr herausfordernd anfühlen.

Ein Arzt im Klinikum muss oft auch einige Kilometer am Tag laufen, und ein Chirurg, der sich beispielsweise an der Hand verletzt, könnte seine operativen Fähigkeiten verlieren.

Häufigste Ursachen sind bei Medizinern psychische und Suchterkrankungen, Krebs /Tumore und Erkrankungen des Nervensystems.  Viele Mediziner denken, dass sie durch das Versorgungswerk ausreichend abgesichert sind, obwohl die Versorgung oft schlechter als in der gesetzlichen Rentenversicherung ist.

Der Artikel hilft dir, die Bedingungen des Versorgungswerks und die Unterschiede zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu verstehen und auch ein Gefühl für die möglichen Leistungen zu bekommen.

Analyse Ärzteversorgung Westfalen-Lippe 

Vorneweg: Es gibt keine einheitlichen Bedingungen, wonach man berufsunfähig ist. Ein Versorgungswerk hat andere Bedingungen und Leistungsvoraussetzungen als ein privater BU-Versicherer. 

Und bei den Versorgungswerken unterscheiden sich die Formulierungen auch regelmäßig.  Wenn du als Arzt das Bundesland wechselst und damit auch das Versorgungswerk, dann kann dies also nicht nur Auswirkungen auf deine Altersrente haben, sondern es verändern sich auch häufig die Leistungsvoraussetzungen für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente.

In dem Artikel schauen wir uns die Formulierungen und Daten der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe genauer an. Wenn du diese Informationen auch von deinem Versorgungswerk sehen möchtest, dann sprich uns gerne an. 

Kennzahlen Ärzteversorgung Westfalen-Lippe Versorgungswerk

Definition Berufsunfähigkeit Versorgungswerk Ärzte

Im Versorgungswerk Westfalen-Lippe sieht die Formulierung wie folgt aus (Auszug aus der Satzung): 

Wann ist ein Mitglied der ÄVWL berufsunfähig im Sinne der Satzung?

Der Begriff Berufsunfähigkeit ist in der Satzung wie folgt definiert: „Ein Mitglied ist berufsunfähig, wenn seine Fähigkeit zur Ausübung jedweder ärztlicher Tätigkeit zur Einkommenserzielung, bei der die ärztliche Aus- und Weiterbildung ganz oder teilweise verwandt werden kann (Berufsfähigkeit), infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte vollständig entfallen ist. Dabei ist nicht zu berücksichtigen, ob die Berufsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt umgesetzt werden kann.“ 

Wie die Formulierung „des ärztlichen Berufes“ zeigt, stellt § 10 Abs. 2 der Satzung für die Frage der Berufsunfähigkeit nicht darauf ab, ob das Mitglied noch in der Lage ist, seine bisher ausgeübte oder eine ganz bestimmte andere ärztliche Tätigkeit auszuüben oder nicht. 

Nach der Definition des § 10 Abs. 2 der Satzung liegt Berufsunfähigkeit vielmehr erst dann vor, wenn die Fähigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes umfassend entfallen ist. Das schließt grundsätzlich die Zulässigkeit einer Verweisung auf andere als die bisher ausgeübte ärztliche Tätigkeit ein.

Nach der Satzung besteht ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, wenn der sogenannte Versorgungsfall eingetreten ist. 

Wann tritt der „Versorgungsfall“ ein? Der Versorgungsfall ist gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung eingetreten, wenn:

  • die Berufsunfähigkeit voraussichtlich auf Dauer oder vorübergehend vorliegt
  • die gesamte ärztliche Tätigkeit eingestellt und 
  • der Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente gestellt ist
Es müssen alle drei Punkte erfüllt sein, bevor du eine Rente erhalten kannst. 
Ärzteversorgung Westfalen BU / Berufsunfähigkeit

Wichtig ist also, dass du zu 100 % berufsunfähig bist, deine Approbation zurückgegeben und einen Antrag auf Berufsunfähigkeit beim Versorgungswerk gestellt hast, damit dein Anspruch auf eine BU-Rente geprüft werden kann. 

Die Formulierung ist wirklich kundenunfreundlich, weswegen auch nur wenige Mediziner im Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Die Quote der anerkannten berufsunfähigen Mitglieder liegt bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) daher auch bei gerade einmal 0,91 %. (laut letztem Geschäftsbericht 2023). Die Quoten bei einem privaten Versicherer (z.B. Allianz) liegen über 244 % darüber, obwohl  ein privater Berufsunfähigkeitsversicherer durch die vorgeschaltete Gesundheitsprüfung mit Ablehnungsmöglichkeit ein deutlich gesünderes Kollektiv hat.

Denn Ärzte mit bestimmten Vorerkrankungen erhalten bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gar keinen Versicherungsschutz, wohingegen Sie kraft Gesetz im Versorgungswerk nach Ablauf der Wartezeit automatisch und trotz Erkrankungen Versicherungsschutz erhalten.

Allein wegen der fehlenden Gesundheitsprüfung (Selektion) muss es im Versorgungswerk statistisch gesehen deutlich mehr Leistungsfälle geben. Gibt es sicherlich auch, aber diese erhalten aufgrund der schlechten Bedingungen keine Leistungen und werden daher von der Statistik nicht erfasst.

Also allein die kundenunfreundlichen Bedingungen bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe sorgen dafür, dass so wenig anerkannte Leistungsfälle entstehen.

Berufsunfähigkeit bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hat oft eine einheitlichere Definition, welche wie folgt aussieht: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Verletzung oder einem übermäßigen Kräfteverfall voraussichtlich für mehr als sechs Monate nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann.

Wenn man also länger krank bleibt.

Im Gegensatz zum Versorgungswerk ist hier der konkrete Beruf versichert und du kannst nicht auf eine irgendeine ärztliche Tätigkeit verwiesen werden und du musst auch nur zu mindestens 50 % berufsunfähig sein und nicht wie im Versorgungswerk vollständig (100 %). 

Dennoch unterscheiden sich die privaten BU-Bedingungen und Leistungsauslöser je nach Versicherer im Detail noch mal voneinander und es können interessante BU-Zusatzbausteine (z.B. Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (Inflationsausgleich)) eingeschlossen sein oder gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden. 

Leistungsvoraussetzungen BU Versicherung

Infektionsklausel Ärzte – private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Berufe im Gesundheitswesen, insbesondere für Ärzte gedacht. Sie schützt dich in Situationen, in denen du aufgrund einer Infektionsgefahr nicht mehr arbeiten darfst, obwohl du gesundheitlich dazu in der Lage bist. 

Ein Beispiel aus der Praxis: Während der Corona-Pandemie gab es viele Menschen, die sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert hatten, jedoch nur milde Symptome zeigten. Trotzdem mussten sie in Quarantäne und konnten ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen.

Diese Regelung betrifft nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie Pflegekräfte. Hier kann es entscheidend sein, ob du mit Patienten arbeitest, die ein geschwächtes Immunsystem haben. In solchen Fällen könnte eine Ansteckung für die Betroffenen lebensbedrohlich sein.

Auch diese Klausel existiert nur in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und nicht bei deinem Versorgungswerk.

Tätigkeitsverbot: Was muss passieren?

Die gute Nachricht ist: Damit ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird, müssen viele unglückliche Umstände zusammenkommen. Abhängig von deiner Fachrichtung kann das unterschiedlich sein. Ein Orthopäde hat beispielsweise weniger Kontakt zu immungeschwächten Patienten als ein Chirurg. Auch wenn ein Chirurg unter bestimmten Umständen, wie einer HIV-Infektion weiterarbeiten könnte, gibt es auch andere Fälle, in denen dies nicht möglich ist, z. B. bei einer Hepatitis-Infektion.

Die Wahrscheinlichkeit, durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig zu werden oder eine Fähigkeit zu verlieren, ist in der Regel höher als ein Tätigkeitsverbot. Wenn es dich jedoch trifft, ist es von Vorteil, eine passende Infektionsklausel in deiner BU- oder Grundfähigkeitsversicherung zu haben.

Unterschiede bei Infektionsklauseln

In der BU für Ärzte gibt es seit Langem eine Infektionsklausel. Viele Versicherungen bieten diesen Zusatz für medizinische Berufe an. Früher war es jedoch schwierig, einen Anbieter zu finden, der auch für andere Berufe wie Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen eine BU-Rente bei einem infektionsbedingten Berufsverbot bereitstellt. Glücklicherweise wurden diese Klauseln mittlerweile erweitert und bieten nun Schutz für zahlreiche Berufe.

Dennoch gibt es erhebliche Unterschiede in der Qualität der Angebote. Einige Versicherer verlangen weiterhin ein vollständiges Tätigkeitsverbot. Da die ärztliche Tätigkeit oft auch Büroarbeiten umfasst, kann es sein, dass du bei solchen Regelungen leer ausgehst – selbst wenn deine Kerntätigkeit betroffen ist.

Für Ärzte der Human- und Zahnmedizin kann die Infektionsklausel ein Bestandteil ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sein und diese wird auch häufig als Verkaufsargument für einen Anbieter benutzt, aber in der Praxis kommt diese dennoch wirklich selten zur Anwendung. Die Infektionsklausel ist ein nettes nice-to-have, aber es gibt ganz sicher wichtigere Punkte in den Berufsunfähigkeitsbedingungen – und zwar auch für Ärzte und Mediziner.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Versorgungswerk für Ärzte

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist nicht nur sinnvoll, sondern essenziell. Wenn du als Arzt tätig bist, dann kennst du das Thema Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung und die finanziellen Konsequenzen, die ein Verlust der Arbeitskraft mit sich bringen kann, eventuell schon von deinen Patienten.

Vielleicht sogar durch die Diagnosen, die du stellen musst oder die Gutachten, die du schreibst. 

Das Versorgungswerk Westfalen-Lippe bietet in diesem Bereich zwar auf dem Papier eine BU-Absicherung, aber wie wir oben gesehen haben, ist es extrem schwer, die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk auch zu erhalten. Du musst zu 100 % berufsunfähig sein und auch deine Approbation zurückgeben. 

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dir daher einen wichtigen Schutz, denn sie zahlt bereits ab einer 50%gen Berufsunfähigkeit in deinem konkreten Beruf. Und das Beste daran: Du kannst deine Approbation behalten und, sofern gesundheitlich möglich, sogar in reduziertem Umfang weiterarbeiten.

Eine Möglichkeit wäre unter anderem das Schreiben von Gutachten, was dir zusätzliches Einkommen bringen kann.

BU Arzt Versorgungswerk Unterschiede

Fazit – Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte Versorgungswerk

Die Berufsunfähigkeitsrente aus der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe bekommst du nur, wenn du wirklich schwer erkrankt bist und überhaupt keiner ärztlichen Tätigkeit mehr nachgehen kannst. Wenn du ein Gutachten im Jahr schreiben kannst und deine Zulassung nicht zurückgeben möchtest, dann bekommst du keine Leistung. 

Und auch wenn wir vom schlimmsten gesundheitlichen Fall ausgehen und du daher eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk erhältst, beträgt diese im Schnitt gerade einmal 2.269 € brutto vor Steuern – das ist wenig! Und viel zu wenig, um deine laufenden Kosten zu decken.

Mit einer privaten BU-Versicherung kannst du diese Lücke bedarfsgerecht schließen.

Für dich als Arzt ist es sinnvoll, sich bei dem Absicherungsbedarf an deinen Nettoeinnahmen und laufenden Kosten zu orientieren, damit du deinen Lebensstandard halten kannst, auch wenn das Leben mal nicht nach Plan läuft. 

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du die Eckdaten (Rentenhöhe, Endalter, Rentensteigerung, Dynamiken etc.) selbst festlegen. Mit einer cleveren Strategie kannst du so wichtige Deckungslücken und Unsicherheiten vermeiden und dich finanziell absichern. 

Für ein smartes Gesamtkonzept müssen also einige Punkte und Fallstricke beachtet werden, da die Beiträge, Bedingungen und Leistungen sehr weit auseinander liegen können. 

Wenn du von Beginn an alles richtig machen möchtest und eine professionelle Unterstützung suchst, dann melde dich gerne.

Wir können dich hierbei mit unserer Erfahrung und Expertise unterstützen und das ohne Zusatzkosten.

Du zahlst also den gleichen Betrag, als würdest du über Check24 oder andere Portale eine BU-Absicherung einkaufen, erhältst jedoch zusätzlich einen persönlichen und spezialisierten Berater an deiner Seite. Wir unterstützen dich dabei, das richtige Produkt für dich zu finden, achten darauf, dass du kein Detail übersiehst und stehen dir während der gesamten Vertragslaufzeit bei Fragen und als Ansprechpartner zur Verfügung.

Klingt gut? Dann melde dich oder reserviere dir direkt online deinen passenden Gesprächstermin.

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