ERSTINFORMATION

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht.

Pflichtangaben gemäß § 15 VersVermV (Versicherungsvermittlung) und § 12 FinVermV (Honorar-Finanzanlagenberatung).

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2Tätigkeitsart

Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet zu Bochum in zwei Bereichen erlaubnispflichtig tätig:

  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
  • Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 Ziff. 1 GewO

Sonstige Tätigkeiten

Im Versicherungsbereich bieten wir zwei Modelle an: das klassische Courtagemodell und die Honorarberatung.

Honorarberatung: Je nach Beratungswunsch und Produkt bieten wir eine Honorarberatung oder Honorarvermittlung an, die gegen eine Pauschale bzw. ein Zeithonorar erbracht wird. In jedem Fall wird die Vergütung individuell, transparent und schriftlich mit dem Mandanten vereinbart. Du wirst immer rechtzeitig und im Vorfeld auf eventuell entstehende Honorarkosten hingewiesen.

Courtagemodell: Wir finanzieren uns je nach Beratungsanlass auch durch Versicherungsgesellschaften in Form von erfolgsabhängigen Provisionen oder Courtagen. Diese sind in den Versicherungsbeiträgen bereits einkalkuliert. Für dich entstehen dabei keine Zusatzkosten.

Zum Thema Vergütungen ein rechtlich gebotener Hinweis: Bei einem Versicherungsmakler besteht die theoretische Möglichkeit, dass er neben Provisionen bzw. Courtagen weitere Zuwendungen erhält – etwa Mehrvergütungen bei Überschreiten von Umsatzschwellen, Marketingzuschüsse oder geldwerte Leistungen wie Produktschulungen, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Überlassung von IT-Software oder Verkaufsunterlagen.

Sofern dein Beratungswunsch beide Modelle möglich macht, zeigen wir dir die Vor- und Nachteile transparent auf. Du entscheidest in Ruhe, welche Variante für dich passt.

3Beratungsangebot

Wir bieten dir eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor jeder Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages an. Ob du eine Beratung gewünscht und erhalten hast, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder aus einer Beratungsverzichtserklärung.

Die Beratungspflicht ergibt sich aus § 61 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Beratungs- und Dokumentationspflichten setzen wir gemäß § 18 VersVermV um.

4Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 %

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

5Vergütung und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung

Vergütungen von beiden Vertragsparteien

Im Versicherungsbereich erhalten wir je nach Auftragsgestaltung eine Courtage bzw. Provision vom Produktanbieter oder Versicherer und/oder eine Vergütung durch dich aufgrund einer gesonderten Vermittlungsvereinbarung.

Wenn beide Vergütungsquellen in einem konkreten Fall zusammentreffen, legen wir die Vergütung beiden Seiten transparent vor der Vermittlungsleistung offen.

6Vergütung und Zuwendungen im Bereich der Honorar-Finanzanlagenberatung

Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch dich als Anleger.

Wir sind als Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes (MiFiD II) tätig und arbeiten ausschließlich auf Honorarbasis. Wir erhalten von Produktanbietern weder Abschlussprovisionen noch Bestandsfolgeprovisionen.

Bei Investmentfonds rabattieren wir den Ausgabeaufschlag zu 100 Prozent und empfehlen sogenannte Netto-Tranchen, die keine Bestandsfolgeprovisionen enthalten. Sollte ausnahmsweise einmal keine Netto-Tranche eines Investmentfonds verfügbar sein, wird dir die Bestandsfolgeprovision in voller Höhe erstattet, wie sie uns zufließt.

Die konkrete Gestaltung des Beratungshonorars erfolgt in Stundensätzen, Pauschalen oder als prozentuale Service-Fee – abhängig vom Beratungsumfang im Einzelfall. Details findest du auf unserer Seite zur Honorarberatung.

In jedem Fall wird die Vergütung individuell, transparent und schriftlich mit dir vereinbart. Wir verstehen Beratung als partnerschaftliche Beziehung, bei der Vertrauen und Transparenz im Vordergrund stehen.

7Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO

Du kannst unsere Eintragung jederzeit im öffentlichen Vermittlerregister überprüfen:

Versicherungsvermittlung
D-MC6F-13EHD-58
Honorar-Finanzanlagenberatung
D-H-109-5J9G-00

DIHK · Deutsche Industrie- und Handelskammer

Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunk max. 0,60 €/Anruf)

Internet: vermittlerregister.info

8Berufshaftpflichtversicherung

HDI Versicherung AG

Versicherungsnummer: FSP-EU-70-5788981-38.685

Räumlicher Geltungsbereich: Gesamter EU- und EWR-Raum

Deckungssumme je Schadenfall: 3.000.000 €

Deckungssumme pro Jahr (alle Schäden): 12.000.000 €

Die Versicherung erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen nach VersVermV und FinAnlV.

9Außergerichtliche Streitbeilegung

Gemäß § 17 Abs. 4 VersVermV sind wir gesetzlich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Schlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Tel.: 0800 369 6000
Fax: 0800 369 9000
(beide kostenfrei aus dt. Telefonnetzen)
versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel.: 0800 255 0444
(kostenfrei aus dt. Telefonnetzen)
Fax: 030 20 45 89 31
pkv-ombudsmann.de

Stand: 23. Mai 2026