Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet zu Bochum in zwei Bereichen erlaubnispflichtig tätig:
- Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
- Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 Ziff. 1 GewO
Sonstige Tätigkeiten
Im Versicherungsbereich bieten wir zwei Modelle an: das klassische Courtagemodell und die Honorarberatung.
Honorarberatung: Je nach Beratungswunsch und Produkt bieten wir eine Honorarberatung oder Honorarvermittlung an, die gegen eine Pauschale bzw. ein Zeithonorar erbracht wird. In jedem Fall wird die Vergütung individuell, transparent und schriftlich mit dem Mandanten vereinbart. Du wirst immer rechtzeitig und im Vorfeld auf eventuell entstehende Honorarkosten hingewiesen.
Courtagemodell: Wir finanzieren uns je nach Beratungsanlass auch durch Versicherungsgesellschaften in Form von erfolgsabhängigen Provisionen oder Courtagen. Diese sind in den Versicherungsbeiträgen bereits einkalkuliert. Für dich entstehen dabei keine Zusatzkosten.
Zum Thema Vergütungen ein rechtlich gebotener Hinweis: Bei einem Versicherungsmakler besteht die theoretische Möglichkeit, dass er neben Provisionen bzw. Courtagen weitere Zuwendungen erhält – etwa Mehrvergütungen bei Überschreiten von Umsatzschwellen, Marketingzuschüsse oder geldwerte Leistungen wie Produktschulungen, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Überlassung von IT-Software oder Verkaufsunterlagen.
Sofern dein Beratungswunsch beide Modelle möglich macht, zeigen wir dir die Vor- und Nachteile transparent auf. Du entscheidest in Ruhe, welche Variante für dich passt.