Berufsunfähigkeit · Direktversicherung · BAV · Stand 2026
Immer häufiger werden am Markt auch selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) in Form einer Direktversicherung abgeschlossen und diese mit einem Sparbeitrag in der BAV gekoppelt. Dieses Modell erscheint durch die Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge besonders vorteilhaft, da der Beitrag für die BU-Absicherung vordergründig deutlich niedriger ausfällt. Warum du am Ende aber oft draufzahlst, erfährst du hier.
Im Leistungsfall ist die BU-Rente aus der BAV voll steuerpflichtig und unterliegt zusätzlich GKV-Beiträgen — die scheinbare Beitragsersparnis in der Ansparphase wird so oft mehr als kompensiert.
Wenn der Staat etwas fördert, dann fordert er meist auch. Häufig erfolgt dies durch versteckte steuerliche Sanktionen. Das kennst du vielleicht schon von der unvorteilhaften nachgelagerten Besteuerung der Riester- und Rürup Renten, den anderen beiden staatlich geförderten Produkten.
Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) gibt es einen steuerlichen Nachteil, und zwar im Leistungsfall.
Die meisten Finanzberater konzentrieren sich bei ihren Berechnungen aber immer nur auf die leistungsfreie Ansparphase und rechnen den Arbeitnehmern vor, welche Einsparungen bei der BU-Prämie im Rahmen der Direktversicherung möglich sind.
Aber was passiert im Leistungsfall? Sollte durch längere Krankheit oder Unfall der Leistungsfall eintreten, dann ist deine Berufsunfähigkeitsrente in der BAV voll zu versteuern und wird zusätzlich noch mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belegt.
Die genaue Höhe hängt auch von deinem Krankenversicherungsstatus ab, dazu weiter unten mehr.
Bei identischer Brutto-BU-Rente von 3.600 € liefert die private 3. Schicht 3.336,12 € netto, während die BAV nur 2.818,53 € auszahlt — eine Differenz von 517,59 € jeden Monat.
Stellen wir doch einfach mal beide Möglichkeiten anhand eines Beispielkunden gegenüber. Hier wird die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) je nach Laufzeit der BU-Rente mit einem bestimmten Ertragsanteil besteuert.
Die grobe Faustformel lautet also, Laufzeit der BU-Rente in Jahren entspricht dem zu versteuernden Ertragsanteil in Prozent. Und wer es ganz genau wissen will, der findet alle Zahlen auch noch mal hier.
Hier bezieht unser Musterkunde eine BU-Rente von 2.500 € aus der privaten Vorsorge (3. Schicht). Die Laufzeit der Rente beträgt also 22 Jahre, woraus sich ein Ertragsanteil von 23 % ergibt.
Das bedeutet konkret in der 3. Schicht: Von den monatlich 2.500 € Berufsunfähigkeitsrente sind nur 575 € = 23 % Ertragsanteil mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Die Erwerbsminderungsrente wiederum wird mit 80 % angesetzt.
Hieraus ergibt sich folgende Berechnung für das Jahr 2026:
Es fallen also lediglich 3.166,56 € p.a. oder 263,88 € pro Monat für Steuern und die gesetzliche Krankenversicherung an.
Und für alle, die es ganz genau wissen möchten, findest du hier die genaue Berechnung:
Die Berufsunfähigkeitsrente über die BAV ist im Leistungsfall hingegen voll zu versteuern. Wir nehmen wieder unseren Musterkunden mit den gleichen Eckdaten — diesmal bezieht er eine BU-Rente von 2.500 € mtl., aber nun wurde diese im Rahmen einer Direktversicherung abgeschlossen.
Da es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt, ist diese Form der Berufsunfähigkeitsrente voll steuerpflichtig. Das bedeutet für die BAV konkret:
Es fallen im Rahmen der BAV also plötzlich 9.377,64 € p.a. oder 781,47 € pro Monat für Steuern und die gesetzliche Krankenversicherung an.
Und für die echten Steuer-Nerds und Detail-Verliebten folgt hier der exakte Rechenweg deiner BU-Rente in der BAV (2. Schicht) 2026, damit dein innerer Buchhalter heute Nacht ruhig schlafen kann:
Wie BU-Renten je nach Vorsorgeschicht steuerlich bewertet werden, kannst du im Detail im Artikel zur Steuer auf die Berufsunfähigkeitsrente nachlesen.
Damit du dir die Unterschiede noch einmal konkret anschauen kannst:
Im Leistungsfall fehlen dir in der BAV-Variante jeden Monat netto 517,59 €, gegenüber der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Das ist auf jeden Fall wichtig zu wissen und wird unserer Erfahrung nach leider selten offen in den BAV-Beratungen kommuniziert.
Wir prüfen unabhängig, ob die BAV-BU für deine Situation wirklich passt — oder nicht.
Wer ausschließlich BU-Rente aus dem Versorgungswerk bezieht, wird zum freiwilligen GKV-Mitglied — und zahlt höhere Krankenversicherungsbeiträge auf alle Einkommensarten, von Mieteinnahmen bis Veräußerungsgewinnen.
Wenn du Mitglied im Versorgungswerk bist, dann fallen die Abzüge oft noch größer aus.
Denn wenn du als Arzt, Zahnarzt, Notar, Rechtsanwalt etc. ausschließlich eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk beziehst und keine Erwerbsminderungsrente aus dem gesetzlichen System bekommst, dann wirst du als BU-Rentner zu einem freiwillig versicherten GKV-Mitglied. Dies gilt auch dann, wenn du vorher gesetzlich pflichtversichertes Mitglied warst.
Auch bei Selbstständigen, die ausschließlich eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen, fallen höhere Krankenversicherungsbeiträge an.
Bei dem oben genannten Beispiel sieht die Rechnung für den dann freiwillig versicherten GKV-Rentner nämlich wie folgt aus:
Grundsätzliches zu den Berechnungen: Alle Zahlen wurden gut recherchiert, aber trotz größter Sorgfalt können wir keine Garantie für deren Richtigkeit übernehmen und der Artikel ersetzt in keinem Fall eine steuerrechtliche Beratung. Bitte nimm hierfür Kontakt mit deinem Steuerberater auf.
Als freiwilliges GKV-Mitglied drohen dir aber noch weitere Nachteile, denn deine Krankenversicherungsbeiträge bemessen sich nach deiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Alle deine Einnahmen (auch Einmalzahlungen) sind plötzlich in der GKV beitragspflichtig. Hierunter fallen zum Beispiel:
Eine vollständige Liste aller Einkommensarten und die jeweilige Einstufung des GKV-Spitzenverbandes findest du im Katalog des GKV-Spitzenverbandes.
Und auch wenn dein Ehegatte PKV-versichert ist, kann es teuer werden. Denn in diesem Moment wird dir auch dessen halbes Einkommen zugerechnet. So kann es sein, dass du trotz einer geringen Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk dennoch den Höchstbeitrag in der GKV bezahlen musst.
Mehr zum Sonderfall Versorgungswerk findest du im Artikel zur BU-Absicherung für Ärzte im Versorgungswerk.
Endet die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen, endet auch die BAV-Beitragszahlung — der BU-Schutz wird beitragsfrei reduziert oder muss privat fortgeführt werden. Auch ein Arbeitgeberwechsel kann den Versicherungsschutz gefährden.
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung finanzierst du aus deinem Gehalt. Stellt dein Arbeitgeber aufgrund einer längeren Krankheit (in der Regel nach 6 Wochen) die Lohnfortzahlung ein, so endet damit auch die Beitragszahlung für die BU-Versicherung im Rahmen der BAV.
Der Vertrag wird dann häufig zunächst beitragsfrei fortgeführt und der BU-Schutz dadurch massiv reduziert. Wenn du nun berufsunfähig wirst, erhältst du nur noch einen Bruchteil der ursprünglich vereinbarten Leistungen.
Du kannst den Vertrag zwar auch privat weiterführen, aber einige Kunden können und wollen die hohen Beiträge während des reduzierten Krankengeldes nicht aufbringen. Dasselbe gilt häufig auch bei Arbeitslosigkeit.
Auch ein Arbeitgeberwechsel kann problematisch sein, weil der neue Arbeitgeber deinen bestehenden Vertrag nicht übernehmen muss. Dein Arbeitgeber muss dir lediglich eine BAV anbieten, den Anbieter hingegen darf er vorschreiben.
Das heißt, du hast einen BU-Vertrag mit der Versicherung A, dein Arbeitgeber akzeptiert aber nur Verträge der Versicherung B. In diesem Moment musst du deinen BAV-Vertrag privat weiterführen, wenn du deinen Versicherungsschutz nicht verlieren möchtest.
Alternativ machst du einen neuen Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft deines Arbeitgebers, dies geht aber dann mit einem neuen Eintrittsalter (oft teurer) einher und eventuell ist auch eine neue Gesundheitsprüfung (Risikozuschläge und Ablehnung möglich) notwendig.
Und es kann noch andere Gründe geben, die gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung sprechen, z. B. ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und erfährt daher im Leistungsfall oft alle gesundheitlichen Details von dir.
Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung mag im Rahmen der BAV auf den ersten Blick niedriger erscheinen, aber dafür zahlst du auch einen sehr hohen Preis im Leistungsfall.
Sofern du deine Berufsunfähigkeitsversicherung über die betriebliche Altersvorsorge absichern möchtest, so solltest du die spürbar höheren Abgaben im Leistungsfall einplanen. Wie Berufsunfähigkeitsrenten im Leistungsfall, je nach Vorsorgeschicht, steuerlich bewertet werden, kannst du hier noch einmal genauer nachlesen.
Dies kann aber auch dazu führen, dass die Mehrprämie für die höhere Berufsunfähigkeitsrente, die Ersparnis aus den Sozialversicherungsbeiträgen übersteigt.
Ferner können bei längerer Krankheit (meist nach 6 Wochen), bei Arbeitslosigkeit und Arbeitgeberwechsel Probleme auftauchen, da du den Beitrag nun privat zahlen musst.
Aber auch die Bedingungen und Tarifprämien der Anbieter unterscheiden sich enorm voneinander. In der BAV schreibt dir dein Arbeitgeber aber größtenteils einen Anbieter vor. Ob dieser wirklich ein gutes BU-Produkt und eine faire Leistungsprüfung hat, kann dein Arbeitgeber nicht wirklich beurteilen.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bist du hingegen deutlich flexibler. Du kannst dich unabhängig beraten lassen und somit einen für dich passenden Anbieter auswählen, verfügst über eine höhere Nettorente und deinen Vertrag kannst du unabhängig von deinem Arbeitgeber gestalten und fortführen.
In einigen wenigen Ausnahmefällen kann es dennoch Gründe für eine Absicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung über die BAV geben, z. B. vereinfachte Gesundheitsfragen, Zuschuss des Arbeitgebers etc.
Es empfiehlt sich daher, die möglichen Lösungen in der „Ansparphase" und Leistungsphase zu betrachten.
Häufige Fragen
Die Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Direktversicherung ist im Leistungsfall voll steuerpflichtig und unterliegt zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Bei 3.600 € Bruttorente bleiben etwa 2.818,53 € netto übrig — gegenüber 3.336,12 € in der privaten 3. Schicht.
Bei einer Bruttorente von 3.600 € pro Monat fehlen in der BAV-Variante netto 517,59 € im Monat gegenüber der privaten BU. Über eine angenommene Leistungsdauer von 22 Jahren summiert sich das auf 136.643,76 € weniger BU-Rente.
Der neue Arbeitgeber muss den bestehenden BAV-Vertrag nicht übernehmen, sondern darf den Versicherer vorschreiben. Wenn dein BAV-Vertrag bei Versicherung A liegt und dein neuer Arbeitgeber nur Versicherung B akzeptiert, musst du den Vertrag privat weiterführen oder einen neuen mit höherem Eintrittsalter und neuer Gesundheitsprüfung abschließen.
Wer ausschließlich BU-Rente aus dem Versorgungswerk bezieht (z. B. Ärzte, Anwälte, Notare), wird zum freiwilligen GKV-Mitglied. Krankenversicherungsbeiträge werden dann auf alle Einkommensarten erhoben — Mieteinnahmen, Renten, Veräußerungsgewinne. Bei 3.600 € Bruttorente bleiben in der BAV nur noch 2.457,20 € netto übrig.
Endet die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen, endet auch die Beitragszahlung der BAV-BU. Der Vertrag wird beitragsfrei fortgeführt — der BU-Schutz wird dadurch massiv reduziert. Wer den vollen Schutz erhalten möchte, muss die hohen Beiträge während des Krankengeldes privat weiterzahlen.
Über den Autor · Stand 2026
Inhaber · Versicherungsmakler & Honorar-Finanzanlagenberater
Seit über 20 Jahren auf Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge und Honorarberatung spezialisiert. Inhabergeführter Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO, eingetragen im Vermittlerregister der IHK. Sitz in Bochum, Mandate bundesweit.
§ 34d GewO · Vermittlerregister § 34h GewO · Honorarberatung 4,99 / 5 bei 440+ ProvenExpert-Bewertungen
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