Inhaltsverzeichnis
- Die Anwartschaftsversicherung – das Wichtigste in Kürze
- Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
- Vollversicherung in Zusatzversicherung umwandeln und die Anwartschaftsversicherung umsonst erhalten
- Eine Anwartschaftsversicherung für ältere Kinder und Beamte mit freier Heilfürsorge
- Unterschied große und kleine Anwartschaftsversicherung
- Fristen bei der Aktivierung der Anwartschaftsversicherung
- Anwartschafts-/Optionstarif auf Ergänzungsversicherung für das ungeborene Kind?
- Eine vorgeschaltete Anwartschaft, wenn du in die PKV wechseln und Beitrag sparen möchtest
- Fazit und Zusammenfassung
Die Anwartschaftsversicherung – das Wichtigste in Kürze
Es kann immer Situationen im Leben geben, die dazu führen, dass du deine private Krankenversicherung zeitweise pausieren möchtest oder musst.
Sei es, weil du für eine Weile ins Ausland gehst, du für einen gewissen Zeitraum arbeitslos wirst oder durch Teilzeittätigkeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällst. Es gibt auch noch andere Gründe, aber die Frage, die darauf folgt, ist immer die gleiche: Was mache ich jetzt mit meiner privaten Krankenversicherung?
In dieser Situation kann eine Anwartschaftsversicherung eine enorm hilfreiche Option sein. Sie ermöglicht dir, nach einer gewissen Auszeit in deinen alten Tarif zurückzukehren und dabei eventuell sogar deine angesammelten Altersrückstellungen zu behalten. Und zwar ohne eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.
Für die Anwartschaft zahlst du einen bestimmten Beitrag und natürlich kannst du diese immer nur bei deinem bisherigen Krankenversicherer ziehen.
Eine Anwartschaftsversicherung ist daher nur sinnvoll, wenn eine generelle Aussicht darauf besteht, dass du wieder in die PKV zurückwechseln kannst und möchtest.
Hierzu zählen ein Bruttoeinkommen über der JAEG 2024 69.300 €, ein Beamtenverhältnis oder eine Selbstständigkeit.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Mit einer Anwartschaftsversicherung legst du deine private Krankenversicherung (PKV) gewissermaßen auf Eis. Wenn du aus einem Grund die PKV verlassen musst, bietet die Anwartschaftsversicherung die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen, anstatt ihn zu beenden.
Doch was bedeutet das genau?
Ganz einfach: Wenn du deinen PKV-Vertrag kündigst, weil du vorübergehend Pflichtmitglied in der GKV wirst, dann endet die Versicherung ersatzlos. Wenn du später aber wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren möchtest, musst du eine komplett neue Gesundheitsprüfung durchlaufen und dein neues Eintrittsalter (je älter, desto teurer) wird zugrunde gelegt.
Wenn du deinen bisherigen Vertrag hingegen nicht kündigst, sondern in eine kleine oder große Anwartschaft (hierzu weiter unten mehr) umwandelst, dann kannst du später ganz entspannt und ohne Risikoprüfung zurück in deinen Ursprungsvertrag wechseln.
Der Vertrag befindet sich also in einer „Warteposition“. Nach der Unterbrechung können die Versicherungsleistungen dann ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgesetzt werden.
Während der Ruhephase der Anwartschaftsversicherung kannst du keine Leistung aus dem ruhenden Vertrag in Anspruch nehmen, obwohl du eine kleinere Prämie zahlst.
Du sicherst dir dafür aber auch das Recht, später ganz einfach zu den alten Bedingungen den Versicherungsschutz wieder aufleben zu lassen.
Vollversicherung in Zusatzversicherung umwandeln und die Anwartschaftsversicherung umsonst erhalten
Es gibt aber in vielen Fällen, auch die Möglichkeit deine Krankenvollversicherung in eine entsprechende Zusatzversicherung (z. B. stationäre Zusatzversicherung und Zahnversicherung) umzuwandeln, welche dann ein kostenloses Optionsrecht bietet.
Das hier enthaltene und kostenlose Optionsrecht wiederum ermöglicht es dir, ohne Gesundheitsprüfung wieder zurück in die PKV zu wechseln, sobald deine GKV-Pflicht endet.
Zeitgleich profitierst du während deiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (GKV Mitgliedschaft) von einem verbesserten Krankenversicherungsschutz durch die Zusatzversicherungen. Du musst durch diese Umwandlung also nicht auf die Vorteile eines Einbettzimmers und einer Chefarztbehandlung verzichten, wenn du diese vorher ebenfalls mitversichert hattest.
Dies bieten leider nicht alle Krankenversicherung an, es lohnt sich aber, wenn du bei deiner privaten Krankenversicherung nach dieser Möglichkeit fragst.
Eine Anwartschaftsversicherung für ältere Kinder und Beamte
Eine kleine oder große Anwartschaft ist zum Beispiel auch für Personen sinnvoll, die in jungen Jahren bei guter Gesundheit einen PKV-Vertrag abgeschlossen haben und diesen später zu den gleichen Bedingungen fortsetzen möchten. Zum Beispiel, wenn du früher über deine Eltern privat krankenversichert warst und weißt, dass du später wieder in die PKV wechseln kannst und möchtest.
Gleiches gilt für Personen, die vorübergehend Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, wie Polizistinnen, Soldaten oder Feuerwehrleute. In ihrem aktiven Dienst benötigen sie keine Krankenversicherung, da der Staat die Kosten trägt.
Im Ruhestand müssen sie sich dann jedoch selbst versichern. Eine Anwartschaftsversicherung hilft für die Zukunft gute Versicherungsbedingungen und den Zugang zur privaten Krankenversicherung zu sichern.
Alternativ kann dies auch über einen günstigen Optionstarif erfolgen, allerdings werden hierbei keinerlei Alterungsrückstellungen gebildet und du zahlst im Rentenalter einen entsprechend hohen Krankenversicherungsbeitrag.
Bei einer Es ist auch gut zu jedoch wichtig zu verstehen, dass eine solche Anwartschaftsversicherung bei Menschen mit freier Heilfürsorge, bedeutet, dass sie sich schon heute für Ihren privaten Krankenversicherer im Alter entscheiden und an ein Krankenversicherer binden müssen.
Du solltest daher sorgfältig prüfen, bei wem du diese Anwartschaftsversicherung heute abschließt.
Fristen bei der Aktivierung der Anwartschaftsversicherung
Das Aktivieren einer Anwartschaftsversicherung ist in der Regel recht unkompliziert und meist formlos möglich. Wende dich dafür einfach zeitnah an deine Versicherung; jedoch musst du dies oft innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Entfall der GKV-Pflicht machen.
In der Regel musst du deinen alten Tarif innerhalb von zwei bis sechs Monaten (je nach Tarif) reaktivieren, sobald der Grund für die Anwartschaft wegfällt.
Wir sehen häufiger, dass Kunden noch einen alten Anwartschaftstarif haben, obwohl sie bereits seit Jahren wieder freiwillig versichert sind. Viele denken, dass sie jedes Jahr neu entscheiden können, ob sie den Anwartschaftstarif umwandeln oder nicht.
Die Anwartschaftsversicherung funktioniert aber anders. Denn es ist nicht deine freie Entscheidung, wann du den Versicherungsschutz wieder aufleben lässt. Sondern sobald du dich wieder privat versichern kannst, musst du die Anwartschaft in einem bestimmten Zeitraum (meist zwei – sechs Monate) wieder in eine private Krankenvollversicherung umwandeln.
Wenn du das nicht machst, dann ist dein Recht auf einen einfachen Wechsel in deinen Ursprungstarif dauerhaft verfallen – egal, ob du den Beitrag weiterzahlst oder nicht.
Damit soll verhindert werden, dass du die Anwartschaft erst aktivierst, wenn du erkrankt bist und du nun auf die bessere medizinische Versorgung der PKV zugreifen möchtest
Unterschied große und kleine Anwartschaftsversicherung
Wenn du deine private Krankenversicherung unterbrechen musst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies mit einer Anwartschaftsversicherung zu tun. Du hast die Wahl zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaft.
Die kleine Anwartschaft friert lediglich deinen Gesundheitszustand ein und erlaubt es dir, ohne Gesundheitscheck in deinen alten Tarif zurückzukehren. Altersrückstellungen werden hierbei nicht gebildet. Nach einer längeren Pause kann der Beitrag für deine PKV also höher ausfallen. Der Beitrag für eine kleine Anwartschaft beträgt meist so um die 5 % des alten Tarifbeitrages. Ein entsprechendes Angebot erhältst du von deinem Versicherer.
Wählst du hingegen die große Anwartschaft, bleibt sowohl dein Gesundheitszustand als auch dein Alter bei Vertragsabschluss erhalten. Du wirst so behandelt, als ob du durchgängig in die PKV eingezahlt und weiter Altersrückstellungen angespart hast. Dadurch sind die Beiträge nach der Reaktivierung dauerhaft niedriger als bei einer kleinen Anwartschaft. Den höheren Anwartschaftsbeitrag hast du also schnell wieder drin. Der Beitrag für die große Anwartschaft beträgt oft um 30 % – 40 % des ursprünglichen Tarifbeitrages.
Sollte sich während der großen Anwartschaft herausstellen, dass eine Rückkehr zur privaten Vollversicherung doch nicht mehr möglich oder gewünscht ist, dann können die bereits angesammelten Alterungsrückstellungen oft für eine Krankenzusatzversicherung genutzt werden.
In der Regel führt dies zu einer Senkung der zu zahlenden Beiträge für die Krankenzusatzversicherung und aufgrund der bereits bestehenden Anwartschaft musst du auch keine Gesundheitsfragen mehr beantworten.
Anwartschafts-/Optionstarif auf Ergänzungsversicherung für das ungeborene Kind?
Manchmal fragen uns Eltern, ob es nicht auch eine Möglichkeit gibt, eine Anwartschaft oder Zusatzversicherung für das ungeborene Kind abzuschließen. So möchten die Eltern sicherstellen, dass das Kind auch bei Komplikationen oder einer schweren Erkrankung von einer besseren medizinischen Versorgung profitieren kann und das eigene Kostenrisiko limitiert ist.
Schließlich können dir, genauer gesagt deinem Nachwuchs das Einbettzimmer inkl. Chefarztbehandlung einen deutlichen Vorteil verschaffen, da ihr Zugang zu Spezialisten habt, die euch im GKV -System verwehrt bleiben.
Oder bei schweren Erkrankungen kann eine private Pflegezusatzversicherung dafür sorgen, dass ihr die Kosten für eine intensive medizinische Betreuung zu Hause abgesichert habt, da die gesetzliche Absicherung allein nicht ausreichend ist.
Daher wäre es doch ein echter Mehrwert, wenn du für deine Kinder Zugang zu solchen Lösungen hast, und zwar ohne Risikoprüfung und Wartezeiten.
Der Wunsch kommt meist auf, wenn sich in den Vorsorgeuntersuchungen Auffälligkeiten gezeigt haben, oder eine familiäre Vorbelastung besteht und man als Eltern auf Nummer sichern gehen möchte.
Zusatzversicherung von Elternteil als Lösung
Die Zusatzversicherung wird generell bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen, setzt in der Regel aber immer eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung voraus. Und die versicherte Person muss zumindest schon geboren sein. Aus diesem Grunde kann im Vorfeld keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, aber es gibt bestimmte Optionsrechte über Umwege, welche eventuell genutzt werden können.
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Option und eine Anwartschaft unterschiedliche Zwecke haben.
Eine Option ermöglicht es dir, zu einem späteren Zeitpunkt den bestehenden Versicherungsschutz zu erweitern, während eine Anwartschaft es dir ermöglicht, den bereits bestehenden Krankenversicherungsschutz nach einer Pause auch zukünftig wieder aufleben zu lassen.
Auch eine Optionsversicherung kann eigentlich nicht für ein ungeborenes Kind abgeschlossen werden, aber es gibt einen kleinen Trick, welchen du hier elegant nutzen kannst.
Wenn du als Mutter oder der Vater bereits eine Ergänzungsversicherung hast oder eben rechtzeitig abschließt, dann räumt dein Versicherer dir eigentlich immer folgendes Recht ein:
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate (je nach Versicherer auch andere Fristen) nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.
Das bedeutet, dein neugeborenes Kind kommt ganz ohne Gesundheitsprüfung in den gleichen Krankenzusatztarif wie du. Der Leistungsumfang darf nicht höher sein und du musst bestimmte Fristen einhalten.
Einmal ist es wichtig, dass du in dem Tarif mindestens selbst drei Monate versichert bist und du spätestens innerhalb von zwei Monaten dem Versicherer mitteilst, dass du dein Kind in dem gleichen Tarif versichern möchtest.
Dann hat dein Kind das Recht, trotz eventueller gesundheitlicher Einschränkungen, ab dem Tag der Geburt ohne Risikoprüfung von den besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung zu profitieren.
Es gibt sogar Unternehmen, die auf die drei Monatsfrist verzichten und bei denen du noch kurzfristig einen Vertrag abschließen kannst und trotzdem ein Optionsrecht für dein ungeborenes Kind erhältst.
Wenn das Thema für dich interessant ist, dann sprich uns gerne an und wir schauen gemeinsam, welche Optionen du gerade hast und welcher Weg sinnvoll ist.
Eine vorgeschaltete Anwartschaft, wenn du in die PKV wechseln und Beiträge sparen möchtest
Die Vorschalt-Anwartschaft ist eine besondere Art der großen Anwartschaftsversicherung, die es dir ermöglicht, dein Eintrittsalter bei einer privaten Krankenversicherung im Folgejahr zu einem günstigeren Tarif zu sichern.
Wenn du also beabsichtigst, zum 1. Januar oder in den ersten Monaten des kommenden Jahres in eine private Krankenversicherung zu wechseln, empfehlen wir dir, noch im alten Jahr (mit Beginn Dezember) eine große Vorschalt-Anwartschaft abzuschließen.
Dadurch sparst du, je nach Eintrittsalter und Tarif, dauerhaft, um die 12 -18 EUR pro Monat.
Wenn du als Beispiel mit 32 Jahren in die private Krankenversicherung wechselst und von einer Lebenserwartung von 82 Jahren ausgehst, dann sparst du durch diesen Schritt 9.000 € (15 € x 12 Monaten x 50 Jahre Restlaufzeit) und das bei gleichen Leistungen. Wir haben bei der Berechnung einfach mal den Mittelwert zugrunde gelegt.
Die vorgeschaltete Anwartschaftsversicherung selbst kostet in etwa 30-40% des späteren Beitrags pro Monat (z.B. 280 € bei einem regulären Beitrag von 700 €).
Dieser Betrag ist aber kein Risikobeitrag, sondern der Betrag wird als Alterungsrückstellung (abzüglich geringer Verwaltungskosten) angespart und sorgt dafür, dass dein Beitrag dauerhaft geringer ausfällt – dieser geht also nicht verloren.
Durch die große Anwartschaft verringert sich dein monatlicher Beitrag ab dem 1. Januar aufgrund des günstigeren Eintrittsalters dann dauerhaft um die oben erwähnten 12 € -18 €.
Der Mehrbeitrag rechnet sich also nach ca. 19 Monaten. Eine Anwartschaft kann sich manchmal aber noch deutlich schneller rechnen. Manche Unternehmen berücksichtigen die vorgeschaltete Anwartschaft nämlich bereits als ein volles leistungsfreies Jahr für die Beitragsrückerstattung.
Wenn du zum Beispiel im Dezember des ersten Jahres eine Vorschalt-Anwartschaft in Höhe von 280 EUR (40% von 700 EUR) beantragst und im darauffolgenden Versicherungsjahr keine Rechnungen einreichst, erhöht sich deine Beitragsrückerstattung je nach Anbieter oft um einen halben oder sogar ganzen Monatsbeitrag.
Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung kann also allein durch den einen Monat Anwartschaftsversicherung höher ausfallen, wodurch sich diese Investition nicht nur langfristig, sondern schon kurzfristig amortisieren kann.
In der Regel musst du die vorgeschaltete Anwartschaft bei den privaten Krankenversicherern bis zum 15. Dezember beantragt sein und diese gilt nicht für die Pflegeversicherung.
Fazit
Eine Anwartschaftsversicherung kann in vielen Szenarien eine deutlich sinnvollere Lösung sein, als eine einfache Kündigung. Dies gilt zumindest immer dann, wenn du deine private Krankenversicherung nur vorübergehend aussetzen möchtest und es absehbar ist, dass du wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren kannst.
Ob du dich für eine kleine oder große Anwartschaft entscheiden solltest, das hängt von mehreren Faktoren ab und du solltest die Möglichkeiten am besten mit einem spezialisierten Finanzberater abklären.
Ferner bietet dir eine vorgeschaltete Anwartschaftsversicherung in bestimmten Situationen die Möglichkeit, deinen Beitrag in der privaten Kranken Vollversicherung dauerhaft zu senken.
Und wenn du als gesetzlich Versicherter Nachwuchs erwartest, dann kann eine vorhandene oder intelligent neu abgeschlossene eigene private Krankenzusatzversicherung dabei helfen, deinem Kind Zugang zu einem deutlich besseren Krankenversicherungsschutz zu bieten. Und zwar ganz ohne Risikoprüfung.
Beachte dabei immer, dass an eine Anwartschaftsversicherung oder Optionen bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen geknüpft sind. Daher ist es wichtig, die Besonderheiten auch zukünftig im Kopf zu haben, damit du keine Fristen versäumst und keine unnötigen Beiträge zahlst.
Solltest du hierzu Fragen haben, dann melde dich einfach. Wir helfen dir gerne weiter und liefern dir die Informationen, die du für eine fundierte Entscheidung benötigst.