Die kurze Antwort vorweg: Von deinem Konto geht nur der günstigere Zahlbeitrag ab. Es lohnt sich aber, den ganzen Artikel zu lesen, denn theoretisch kann auch der Tarifbeitrag unter ganz besonderen Umständen weiter angehoben werden — und du erfährst, warum es ein Nachteil ist, wenn ein Versicherer keinen Unterschied zwischen einem Zahl- und Tarifbeitrag macht, wie Überschüsse entstehen und was damit im Leistungsfall passiert.
Bei Angeboten und Leistungsvergleichen zur Berufsunfähigkeitsversicherung findest du meist zwei Beitragsangaben: den Tarifbeitrag und den Zahlbeitrag. Einige Unternehmen sprechen in dem Zusammenhang auch vom Bruttobeitrag und Nettobeitrag.
Mit dem Tarifbeitrag ist der Versicherer dauerhaft in der Lage, dein individuelles Berufsunfähigkeitsrisiko abzusichern. Die folgenden Punkte haben bei den meisten Versicherern Auswirkungen auf die Höhe des Bruttobeitrags in der Berufsunfähigkeitsversicherung:
So entsteht zwar ein individueller Beitrag, dennoch kann dieses Prinzip nur mit einem großen Kollektiv funktionieren. Es müssen einige Mitglieder des Kollektivs (Versicherte) gesund und leistungsfrei bleiben, damit andere Menschen über lange Zeiträume die versicherte Berufsunfähigkeitsrente erhalten können.
Die Versicherer planen bei ihrer Beitragskalkulation daher auch immer einen Risikopuffer ein und kalkulieren ihre Tarifbeiträge eher vorsichtig. In der Kalkulation gehen die Versicherungsunternehmen also davon aus, dass zukünftig weit mehr Versicherte berufsunfähig werden.
Dies ist clever und zu deinem Vorteil. Schließlich möchtest du ja sicher sein, dass dein Versicherer dauerhaft seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Und zwar auch dann, wenn es statistisch plötzlich einen Anstieg der Leistungsfälle gibt.
Den Tarifbeitrag / Bruttobeitrag findest du im Angebot und im Versicherungsschein — und doch wird der geringere Nettobeitrag / Zahlbeitrag von deinem Konto abgebucht, sofern du dich für die Beitragsverrechnung entschieden hast (Empfehlung — siehe unten).
Der Versicherer zieht vom vorher genannten Tarifbeitrag die nicht garantierten Überschüsse ab und so kommst du auf einen geringeren Zahlbeitrag oder Nettobeitrag.
Die Überschussbeteiligung wird immer für ein Jahr festgelegt und kann im kommenden Jahr steigen oder sinken. In der Regel fallen Anpassungen bei den Zahlbeiträgen aber sehr gering aus.
Für das aktuelle Jahr (2026) wurde diese Überschussbeteiligung bereits festgelegt, weswegen dein Zahlbeitrag im Jahr 2026 auch garantiert ist. Sollte das Unternehmen theoretisch einmal gar keine Überschüsse mehr erwirtschaften, so kann der Beitrag auch bis zum Tarifbeitrag angehoben werden.
Die Überschüsse entstehen auf drei Arten und sorgen so für die Reduzierung vom Bruttobeitrag / Tarifbeitrag auf den Nettobeitrag / Zahlbeitrag:
Die Summe dieser drei Punkte sorgt dafür, dass aus dem teureren Tarifbeitrag der günstigere Zahlbeitrag werden kann.
Der Nettobeitrag / Zahlbeitrag kann sich in Zukunft also verändern und bis zum Bruttobeitrag angehoben werden. In der Praxis fielen die Sprünge bei den meisten Gesellschaften aber sehr gering aus und viele Unternehmen halten seit Jahren ihre Nettobeiträge / Zahlbeiträge sogar konstant.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nie der Preis im Vordergrund stehen, sondern immer die Qualität der Vertragsbedingungen, die Nachhaltigkeit der Prämienkalkulation, die Erfahrung, die Unternehmenskennzahlen und eine bedarfsgerechte Absicherung. Alle wichtigen Kriterien und noch vieles mehr findest du in unserem hilfreichen BU-Leitfaden.
Auch wenn sich dies in der Vergangenheit nur selten realisiert hat, gibt es in unseren Augen keinen Grund, dieses höhere Verteuerungsrisiko des Zahlbeitrages zu akzeptieren, wenn es viele gute Alternativen gibt.
Übrigens: In Ausnahmefällen können einige Versicherer den Tarifbeitrag sogar anheben. Dies ergibt sich aus dem §163 VVG. Einige Unternehmen verzichten auf die Anwendung, allerdings ist dies in unseren Augen nicht zwangsläufig ein Vorteil. Zum einen erachten wir das Risiko als sehr gering — und selbst wenn es sich wider Erwarten realisieren sollte, welche Folgen hat dies?
Bei einem Versicherer, der auf den §163 VVG verzichtet, kann der Tarifbeitrag nicht angepasst werden. Aus diesem Grunde werden die Einnahmen die Ausgaben dauerhaft übersteigen und eventuell gerät der BU-Versicherer dadurch in eine finanzielle Schieflage und kann die Leistungsverpflichtungen nicht auf Dauer erbringen.
Der Versicherer, der hingegen im Notfall den §163 zieht, kann zumindest die Beiträge nach oben anpassen und so dafür sorgen, dass die gegebenen Leistungsversprechen dauerhaft erfüllt werden und du deinen Versicherungsschutz nicht verlierst.
Beides ist nicht optimal. Es ist aber gut zu wissen, dass ein grundsätzlicher Verzicht auf den §163 VVG nicht ausschließlich ein reiner Vorteil ist, wie einige Versicherer und Berater immer wieder gerne betonen.
Einige wenige ausländische Unternehmen (z. B. Canada Life) unterscheiden gar nicht zwischen Tarif- und Zahlbeitrag. Es gibt also keinen Unterschied zwischen Bruttobeitrag und Nettobeitrag, da keine Überschussverrechnung stattfindet.
Auf diese Weise besteht natürlich auf den ersten Blick auch kein Verteuerungsrisiko. Dafür besteht aber auch kein Puffer, wenn es Abweichungen zwischen der ursprünglichen Kalkulation und der Realität gibt.
Bei einem Versicherer, der einen Tarifbeitrag und Zahlbeitrag ausweist, sinkt in dem Moment zuerst die Überschussbeteiligung aufgrund des geringeren Risikoüberschusses (siehe oben) — und es wird eine Weile dauern, bis überhaupt der Tarifbeitrag erreicht werden wird.
Wenn es in der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Leistungsfall kommt, dann brauchst du keine Beiträge mehr zu zahlen und es wird die versicherte BU-Rente ausgezahlt. Das Versicherungsunternehmen erwirtschaftet aber weiter Überschüsse und benutzt diese nun, um deine Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall jährlich um einen nicht garantierten Prozentsatz zu erhöhen.
Aber auch dies ist nur möglich, wenn der Versicherer überhaupt Überschüsse erwirtschaftet und deinem Vertrag gutschreibt. Wenn du dich für einen Anbieter entscheidest, der die Überschüsse nicht gutschreibt, dann gibt es auch im Leistungsfall keine Überschüsse, welche zur Erhöhung der Rente genommen werden können. Vereinfacht kannst du dir das so vorstellen:
In dem Beispiel bleibt die BU-Rente also über die gesamte Laufzeit konstant. Allerdings hatten wir über die letzten 35 Jahre eine statistische Inflation von rund 3 % — weswegen bei dieser Variante die Kaufkraft deiner BU-Rente Jahr für Jahr abnimmt.
In dem zweiten Beispiel hat der Kunde zumindest eine dynamische Anpassung in der Ansparphase vereinbart, aber im Leistungsfall bleibt die Berufsunfähigkeitsrente wieder konstant — und der Kaufkraftverlust durch Inflation startet im Leistungsfall (z. B. Canada Life):
In dem dritten Beispiel haben wir eine dynamische Anpassung während der Ansparphase und die nicht garantierten Überschüsse der Versicherungsgesellschaft werden im Leistungsfall dazu verwendet, die Rente um einen bestimmten Prozentsatz im Jahr steigen zu lassen:
Auf diese Weise erreichst du zumindest schon mal einen kleinen Inflationsausgleich — und wenn du ganz sichergehen willst, dann vereinbarst du mit dem Versicherer zusätzlich eine garantierte Leistungssteigerung im Leistungsfall (optional). Diese Option ist kostenpflichtig, aber sinnvoll. Die Überschussbeteiligung unterliegt Schwankungen, weswegen du mit einer garantierten Rentensteigerung im Leistungsfall deutlich mehr Planungssicherheit erhältst. Und zwar genau dann, wenn du es am meisten benötigst.
Weitere Informationen zum Thema Dynamik findest du in unserem Artikel „Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung“.
Die nicht garantierte Steigerung der BU-Rente fällt unterschiedlich aus und liegt je nach Versicherer zwischen 0 % (Canada Life) und 2,1 % (LV1871) im Jahr 2026.
Daher ist es sinnvoll, wenn du dir auch die Überschussbeteiligung bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung genauer anschaust. Diese reduziert zum einen den Tarifbeitrag auf den Zahlbeitrag und sorgt dazu noch im Leistungsfall für eine konstante Steigerung deiner Berufsunfähigkeitsrente.
Und wenn du garantiert einen dauerhaften Inflationsausgleich im Leistungsfall erreichen möchtest, dann entscheide dich zusätzlich für eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall. Viele schauen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nur auf die Bedingungsqualität und den Preis — es lohnt sich aber, alle Details zu berücksichtigen, damit du dich später nicht über einen teuren Fehler ärgern musst.
Worauf es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch ankommt, kannst du hier nachlesen. Auf der Seite kannst du auch gleich online deine individuelle Prämie zur Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen.
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Jetzt Kennenlerngespräch sichern →Der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) ist der kalkulierte Höchstbeitrag. Der Zahlbeitrag (Nettobeitrag) ist der niedrigere Betrag, der tatsächlich abgebucht wird — die Differenz entsteht durch die jährlichen Überschüsse des Versicherers.
Als Spread wird die Differenz zwischen Tarifbeitrag und Zahlbeitrag bezeichnet. Wir raten von Angeboten mit hoher Differenz eher ab, weil ein gewisses Verteuerungsrisiko bestehen bleibt — auch wenn es sich in der Vergangenheit nur selten realisiert hat.
Es gibt in unseren Augen keinen Grund, das höhere Verteuerungsrisiko des Zahlbeitrages zu akzeptieren, wenn es viele gute Alternativen gibt. Wichtiger als die Differenz sind die Qualität der Vertragsbedingungen, die Nachhaltigkeit der Kalkulation und eine bedarfsgerechte Absicherung.
Ja. Die Überschussbeteiligung wird jedes Jahr neu festgelegt und kann sinken — dann steigt der Zahlbeitrag, höchstens bis zum Tarifbeitrag. In der Praxis fallen diese Anpassungen meist sehr gering aus, viele Versicherer halten den Zahlbeitrag seit Jahren konstant.
Nicht automatisch. Ohne diese Differenz besteht zwar kein sichtbares Verteuerungsrisiko, aber auch kein Puffer bei Abweichungen — und im Leistungsfall fehlen die Überschüsse, mit denen die Rente gegen die Inflation erhöht werden könnte.
Diese Inhalte bieten allgemeine Information und ersetzen keine individuelle Beratung.
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