Der Versicherungsvertreter ist nur an einen einzigen Versicherer gebunden und darf daher auch nur die Produkte dieses einen Versicherers vermitteln z.B. der Allianz, Provinzial, Continentale etc.. Als Ausschließlichkeitsvermittler steht er rechtlich ausschließlich auf der Seite der Versicherungsgesellschaft.
Der gebundene Vertreter sucht deshalb Kunden für das Produkt seines Arbeitgebers / seiner Versicherungsgesellschaft.
Der Versicherungsvertreter ist rechtlich gesehen Auge und Ohr der Versicherungsgesellschaft. Auch wenn er es gut mit seinen Kunden meint, sind ihm schon rein rechtlich die Hände gebunden.
Er darf ihnen als Repräsentant des Unternehmens nämlich nicht sagen, welche Schwächen (Preis, Bedingungsqualität, Leistungspraxis, Unternehmenskennzahlen, versteckte Kosten) das Produkt seines Arbeitgebers im Vergleich zu vielen Mitbewerbern hat, um ihnen dann von einem Produktkauf abzuraten. Er hat sich schließlich vertraglich an dieses eine Unternehmen gebunden.
Dazu hat kaum ein Ausschließlichkeitsvermittler einen wirklichen Marktüberblick und kennt die Schwächen seiner Produkte bzw. die Stärken der Mitbewerber.
Bitte lassen sie sich auch nicht von Werbeaussagen wie „Allfinanz Beratung“ einiger großen Finanzvertriebe blenden. Auch alle Mitarbeiter der DVAG (Deutsche Vermögensberatung) sind gebundene Vertreter.
Impressum DVAG im März 2018.
Im Versicherungsbereich als gebundener Vermittler nach § 34d Abs. 4 GewO (Gewerbeordnung) ausschließlich vermittelnd tätig für die AachenMünchener Lebensversicherung, AachenMünchener Versicherung, Central Krankenversicherung, Generali Pensionskasse, ADVOCARD Rechtschutzversicherung.
Wie durch einen rechtlich so aufgestellten Berater eine kundenfreundliche und optimale Beratung möglich sein soll und auch wie qualifiziert ein Strukturvertrieb generell beraten kann, muss jeder für sich selbst beurteilen.